Irbesartan

Evidenzniveau: L5 Vorhergesagte Indikationen: 3

Inhaltsverzeichnis

  1. Irbesartan
    1. Pharmazeutischer Bewertungsbericht
    2. Irbesartan: Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonist (AT1-Blocker) → Maligne hypertensive Nierenerkrankung (malignant hypertensive renal disease)
    3. Zusammenfassung
    4. Kurzübersicht
    5. Warum ist diese Vorhersage plausibel?
    6. Klinische Evidenz
    7. Literaturevidenz
    8. Marktinformationen Deutschland
    9. Sicherheitsaspekte
    10. Fazit und nächste Schritte
    11. Haftungsausschluss

Pharmazeutischer Bewertungsbericht

Irbesartan: Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonist (AT1-Blocker) → Maligne hypertensive Nierenerkrankung (malignant hypertensive renal disease)

Zusammenfassung

Irbesartan ist ein Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonist (AT1-Blocker). Das TxGNN-Modell sagt voraus, dass der Wirkstoff bei maligner hypertensiver Nierenerkrankung (malignant hypertensive renal disease) wirksam sein könnte. Für diese Vorhersage liegen in den zusammengestellten Daten keine klinischen Studien und keine Publikationen vor; sie beruht allein auf der Modellvorhersage.

Kurzübersicht

Punkt Inhalt
Ursprüngliche Indikation Hypertension
Vorhergesagte neue Indikation Maligne hypertensive Nierenerkrankung (malignant hypertensive renal disease)
TxGNN-Vorhersagewert 0,9931
Evidenzniveau L5
Marktstatus in Deutschland Im Handel (gültige Zulassungen: 10 von 10)
Anzahl der Zulassungen 10 (gültig: 10)
Empfohlene Entscheidung Hold

Warum ist diese Vorhersage plausibel?

Zum Wirkmechanismus liegen in den zusammengestellten Daten keine detaillierten Angaben vor. Irbesartan gehört jedoch zur Klasse der AT1-Rezeptor-Antagonisten. Diese hemmen das Renin-Angiotensin-System und senken dadurch den Blutdruck.

Die Blockade dieses Systems kann plausibel den Druck in den Nierenglomeruli und damit Nierenschäden bei maligner Hypertonie verringern. Die Vorhersage ist daher biologisch nachvollziehbar. Sie stützt sich jedoch ausschließlich auf die Modellvorhersage und auf bekannte Klasseneffekte (blutdrucksenkend, nierenschützend).

Einschränkend ist die maligne Hypertonie überwiegend ein akutes Krankheitsbild, das mit schnell wirksamen Substanzen behandelt wird. Dies begrenzt die praktische Eignung eines oralen AT1-Blockers.

Klinische Evidenz

Derzeit sind keine zugehörigen klinischen Studien registriert.

Literaturevidenz

Derzeit liegt keine zugehörige Literatur zu dieser Indikation vor.

Marktinformationen Deutschland

Zulassungsnummer Produktname Darreichungsform Zugelassene Indikation
EMEA/H/C/001093 Irbesartan Teva – Hypertonie
EMEA/H/C/000785 Irbesartan Zentiva (zuvor Irbesartan Winthrop) – Hypertonie
EMEA/H/C/000141 Aprovel – Hypertonie
EMEA/H/C/000142 Karvea – Hypertonie
EMEA/H/C/000962 Ifirmasta (zuvor Irbesartan Krka) – Hypertonie

Sicherheitsaspekte

  • Arzneimittelwechselwirkungen (Auswahl aus 100 erfassten Wechselwirkungen):
    • Schwerwiegend (Major): Kaliumcitrat, Kaliumhydrogencarbonat (Risiko einer Hyperkaliämie)
    • Moderat: Hydrocortison, Dexamethason, Betamethason, Triamcinolon, Budesonid, Acetylsalicylsäure, Morphin, Bupropion, Aprepitant, Canagliflozin, Dapagliflozin, Empagliflozin, Insulin aspart, Insulin degludec, Dronabinol, Natriumsulfat, Picosulfonsäure, Polyethylenglykol (3350 mit Elektrolyten)

Für Warnhinweise und Gegenanzeigen bitte die Fachinformation heranziehen.

Fazit und nächste Schritte

Entscheidung: Hold

Begründung: Für die vorhergesagte Indikation liegen weder klinische Studien noch Publikationen vor (Evidenzniveau L5). Zudem begrenzt der akute Charakter der malignen Hypertonie die praktische Eignung eines oralen Wirkstoffs.

Für ein Weiterkommen sind folgende Schritte nötig:

  • Klinische oder zumindest belastbare präklinische Daten, die Irbesartan direkt bei maligner hypertensiver Nierenerkrankung untersuchen
  • Daten zum Wirkmechanismus (MOA)
  • Auswertung der Warnhinweise und Gegenanzeigen aus der Fachinformation (BfArM)
  • Klärung der Eignung der oralen Darreichung im akuten Behandlungsumfeld

    Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich Forschungszwecken und stellen keine medizinische Beratung dar. Vor jeder klinischen Anwendung ist eine klinische Validierung erforderlich.